Vorgehen Umtausch ausländischer FührerAusweis! (in einen Schweizer FAK)

 

 

 

 

 

-    innerhalb eines Jahres seit der Einreise in die Schweiz muss der ausländische Führerausweis umgetauscht werden!

 

-    Mit dem Formular von Strassenverkehrsamt kann man dies in die Wege leiten:

 

            -> Formular

 

 

-    Das Formular ausfüllen, beim Optiker oder Augenarzt den Sehtest machen.

 

 

-    Bei der Gemeinde den Wohnsitz bestätigen lassen und mitsamt dem Ausweis aushändigen,
 damit die Behörde das Formular mit Ausweis nach St.Gallen sendet!

 

-    Einreisende aus EU Staaten bekommen einen Schweizer FAK (Führerausweis im Kreditformat)

 

-    Alle anderen bekommen eine Zulassungsbestätigung, um eine Kontrollfahrt zu absolvieren!

 

 

-    Innerhalb der Gültigkeitsdauer muss die Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt durchgeführt werden!

 

-    Bitte umgehend einen Fahrlehrer kontaktieren, damit genügend Zeit bleibt sich vorzubereiten!

 

-    Denn!! Beim nicht Bestehen der Kontrollfahrt, besteht keine Berechtigung mehr in der Schweiz
 ein Motorfahrzeug zu führen!!

 

- Darum! Um viel Ärger zu erparen, bereite dich sorgfältig auf die Kontrollfahrt vor! Dies kommt bestimmt günstiger als eine Führerprüfung komplett zu absolvieren! (inkl. Nothelfer, Theorieprüfung, VKU, usw.)