Vorgehen Umtausch ausländischer FührerAusweis! (in einen Schweizer FAK)
- innerhalb eines Jahres seit der Einreise in die Schweiz muss der ausländische Führerausweis umgetauscht werden!
- Mit dem Formular von Strassenverkehrsamt kann man dies in die Wege leiten:
-> Formular
- Das Formular ausfüllen, beim Optiker oder Augenarzt den Sehtest machen.
- Bei der Gemeinde den
Wohnsitz bestätigen lassen und mitsamt dem Ausweis aushändigen,
damit die Behörde das Formular mit Ausweis nach St.Gallen sendet!
- Einreisende aus EU Staaten bekommen einen Schweizer FAK (Führerausweis im Kreditformat)
- Alle anderen bekommen eine Zulassungsbestätigung, um eine Kontrollfahrt zu absolvieren!
- Innerhalb der Gültigkeitsdauer muss die Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt durchgeführt werden!
- Bitte umgehend einen Fahrlehrer kontaktieren, damit genügend Zeit bleibt sich vorzubereiten!
- Denn!! Beim nicht Bestehen
der Kontrollfahrt, besteht keine Berechtigung mehr in der Schweiz
ein Motorfahrzeug zu führen!!
- Darum! Um viel Ärger zu erparen, bereite dich sorgfältig auf die Kontrollfahrt vor! Dies kommt bestimmt günstiger als eine Führerprüfung komplett zu absolvieren! (inkl. Nothelfer, Theorieprüfung, VKU, usw.)